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Am 1.4.22 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue, grundlegend überarbeitete Corona-Verordnung erlassen. Mit dieser fallen im Land seit Sonntag, 3.4. die meisten bisherigen Maßnahmen des Landes zum Infektionsschutz weg.
Mit der neuen CoronaVO entfällt ebenso die Rechtsgrundlage für die bisherige CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Somit entfällt auch diese gänzlich zum 3.4.
Der Mindestabstand von 1,5m, sowie das Tragen einer Maske wird prinzipiell empfohlen – eine Verpflichtung gibt es nicht.